Glasschäden sind immer über die Teilkaskoversicherung abgedeckt (auch innerhalb der Vollkaskoversicherung, für die meist eine höhere Selbstbeteiligung gilt).
Wichtig: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt! Das bedeutet, sie werden im Schadenfall nicht
„hochgestuft“!
Sie zahlen für den Glasschaden maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung, Steinschlag-Reparaturen sind in der Regel kostenlos.
KS AUTOGLAS kooperiert mit nahezu allen Versicherungen. Das bedeutet für Sie, dass wir für Sie die komplette Schadensabwicklung direkt mit den
Versicherungszentralen abnehmen.
Kein Schreibkram, keine Rennerei - wir erledigen das für Sie!